Was es kostet:
Das Erstgespräch erfolgt selbstverständlich unverbindlich und kostet nichts!
Dabei sollte grob Ihr Anliegen mit Sachverhalt und Inhalt meines Auftrages geklärt werden.
Sollten Sie sich dann entschließen mich zu beauftragen, kann ein Honorar sowohl als Pauschale als auch mit Verrechnung der nötigen Zeit vereinbart werden.
Für Liegenschaftsabwicklungen (zwischen 100.000,-- und 200.000,-- Kaufpreis) verrechne ich üblich einen pauschalen Betrag von 1,5 % des Kaufpreises (inklusive Umsatzsteuer, Beglaubigungs- und Gerichtseingabegebühren); bei höheren Kaufpreisen weniger, bei niedrigeren Kaufpreisen etwas mehr.
Als Honorar für Beratungen verrechne ich üblich € 75,00 pro halber Stunde. Bei Gerichtsprozessen oder Behördenverfahren kommt ein gesetzlich geregelter Tarif zur Anwendung, der pro Verhandlung, Kommission oder Schriftsatz verrechnet wird. Dieser hängt von der Höhe des Streitwertes ab. Dazu kann ich Ihnen gerne nach Kenntnis des Falles eine ungefähre Schätzung geben. Jedenfalls erfolgt bei Gerichtsprozessen ein Kostenersatz durch die unterlegene Partei. |